Deutschnote
Wie soll das Fach Deutsch beurteilt werden, wenn nur mehr eine Note im Zeugnis steht?
Bei der Beurteilung ist die Schule ständig im Clinch zwischen fördern und selektionieren. Auf der einen Seite muss sie den pädagogischen Auftrag erfüllen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler möglichst zu fördern und auf der andern Seite steht der gesellschaftliche Auftrag, Grundlagen zu schaffen, um Zuweisungsentscheide zu andern Schulstufen zu stützen. Beide Funktionen der Beurteilung sind nur schwer miteinander vereinbar.
Die Alternative zu einem Zeugniseintrag im Fach Deutsch waren vier Teilnoten in diesem Fachbereich:
- Mündliche Kommunikation
- Texte schaffen
- Lesen
- Sprachnormen (Grammatik/Rechtschreiben).
Neben dem Vorteil, dass unterschiedliche Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Teilbereichen schon im Zeugnis sichtbar werden, liegen Nachteile bei vier Teilnoten im Fachbereich Deutsch ebenso auf der Hand (will man z.B. vier Noten pro Teilbereich haben, um ihn zu legitimieren, müsste man pro Semester schon 16 Prüfungen allein im Fach Deutsch einplanen).
Man hofft, mit nur einer Deutschnote im Zeugnis mehr Platz für eine förderorientierte Beurteilung zu schaffen, wie sie im Lehrmittel „Beurteilen und Fördern im Deutschunterricht" oder in den „Orientierungsarbeiten" vorgeschlagen wird. Diese förderorientierte Beurteilung liefert eine gute Basis um Selektionsentscheide vorzubereiten.
Vorschlag zur Semesterbeurteilung der Leistungen im Fach Deutsch
Neben der förderorientierten Beurteilung plant man pro Teilbereich zwei bis drei benotete Arbeiten (Kombination von Teilbereichen z. B. Textverständnis und anschliessendes Vortragen eines Gedichtes, zum gleichen Grundlagentext Fragen zum Textverständnis und zur Sprachbetrachtung beantworten, zum Kurzvortrag zusätzliche eine schriftliche Dokumentation abgeben, ...). Daraus resultieren acht bis zehn Noten. Diese legitimieren die Semesternote Deutsch genügend.
Die Transparenz über die Stärken und Schwächen in den einzelnen Teilbereichen kann in Gesprächen mit den Schülern und Schülerinnen sowie im obligatorischen Elterngespräch gewährleistet werden. (EKU 2005)